Ende Mai 2011 hat der Ministerrat beschlossen, dass ab 2012 auch Spenden an die Freiwilligen Feuerwehr von der Steuer abgesetzt werden können. Je nach Einkommenshöhe, kann der Spender von 34 bis zu 50 Prozent seiner Geldleistung vom Finanzamt zurückfordern.
Infoblatt des Bundesfeuerwehrverbandes [PDF, 477 KB]